Soll eine Investition über Leasing realisiert werden, so tritt der Leasingnehmer mittels eines Leasingantrages an den Leasinggeber heran. Den Antrag kann der Leasingnehmer beim Hersteller/Händler selbst, sofern es sich um Kooperationen zwischen Hersteller/Händler und Leasinggesellschaft handelt, oder bei einer seiner Wahl entsprechenden Leasinggesellschaft erhalten. Das Antragsformular wird soweit erforderlich vom Leasingnehmer ausgefüllt und ist Voraussetzung für den sich anschließenden Leasingvertrag.

3. Februar 2004, 13:20 Uhr

 

  1. Die Kommentarfunktion ist gesperrt.