Soll eine Investition über Leasing realisiert werden, so tritt der Leasingnehmer mittels eines Leasingantrages an den Leasinggeber heran. Den Antrag kann der Leasingnehmer beim Hersteller/Händler selbst, sofern es sich um Kooperationen zwischen Hersteller/Händler und Leasinggesellschaft handelt, oder bei einer seiner Wahl entsprechenden Leasinggesellschaft erhalten. Das Antragsformular wird soweit erforderlich vom Leasingnehmer ausgefüllt und ist Voraussetzung für den sich anschließenden Leasingvertrag.