Hauptkriterium für die Genehmigung von Leasingverträgen in einer Leasinggesellschaft ist die Bonität des Leasingnehmers. Im Rahmen der sog. Bonitätsprüfung fordert der Leasinggeber den Antragsteller (Leasingnehmer) zur Vorlage geeigneter Nachweise auf, die seine Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit belegen.
Als Nachweise gelten i.d.R. Bilanzen, Geschäftsberichte, Planzahlen, Selbstauskünfte sowie Auskünfte Dritter (Banken, Lieferanten, Auskunfteien u.a.).
Neben der Bonität des Leasingnehmers hat der Leasinggeber den Wert des Leasingobjektes und die Bonität etwaiger am Leasingvertrag mitwirkender Dritter (w.z.B. Lieferant/Hersteller) sorgfältig zu prüfen und einzuschätzen.