Artikel in der Kategorie 'Lexikon'

Hiermit wird der Gegenwartswert zukünftig fälliger Zahlungen bezeichnet. Durch anerkannte Abzinsungsmethoden – die Höhe des angewendeten Zinssatzes hängt vom Einzelfall und der Kapitalmarktlage ab – kann der Barwert nachweisbar ermittelt werden. Die Diskontierung macht Zahlungsströme mit unterschiedlichen Laufzeiten, Zahlungsbeträgen und Zahlungsterminen vergleichbar- siehe auch: Abzinsung

3. März 2004, 10:10 Uhr

Bei der Auflösung kündbarer Leasingverträge gemäß BMF-Schreiben vom 22.12.1975 (vor erfolgter Vollamortisation beim Leasinggeber), ist meist eine Abschlusszahlung durch den Leasingnehmer zu leisten, welche in der Regel der Summe der abgezinsten restlichen Leasingbeträge entspricht.

3. März 2004, 10:08 Uhr

Leistet der Leasingnehmer Zahlungen vor Fälligkeit (z.B. bei Kündigungen des Leasingvertrages in Form einer Abschlusszahlung), so sind diese auf den Gegenwarts-/Barwert abzuzinsen. Dabei ist durchweg der in der Kalkulation zugrunde gelegte Finanzierungs-Zinssatz anzuwenden. Für die Berechnung der Abzinsung hat sich in der Praxis die auch höchstrichterlich anerkannte Rentenbarwertformel (vor- oder nachschüssig) durchgesetzt, auch wenn [...]

3. März 2004, 10:03 Uhr

Aus verwaltungstechnischen Gründen streben es die Leasinggesellschaften an, die vom Leasingnehmer zu entrichtenden Leasingentgelte per Lastschrift-Einzugsverfahren zu vereinnahmen. Im niedrigvolumigen Bereich wird vierteljährliche Leasing-Zahlung vereinbart bzw. die Einzugsermächtigung führt zu niedrigeren Leasing-Beträgen.

23. Februar 2004, 13:39 Uhr

1. Der Leasingnehmer stellt einen Leasingantrag an das Leasing-Unternehmen mit einer Kopie des Angebotes bzw. der Bestellung für das Leasingobjekt sowie mit sonstigen zur Objekt- bzw. Bonitätsbeurteilung notwendigen Unterlagen. Beim Vertriebsleasing werden diese Unterlagen durch den Fachhändler/Hersteller eingereicht.
2. Die Leasinggesellschaft führt neben der Bonitätsprüfung eine Objekt- und Vertragsprüfung durch. Geprüft wird der Leasingnehmer und etwaige [...]

23. Februar 2004, 11:00 Uhr

Auto-Leasing- und Auto-Vermieter-Unternehmen sowie Immobilien-Leasinggesellschaften bieten Full-Service-Leasing-Programme an. Beim Auto-Leasing schließt es den Betrieb, Wartung, Reparatur, Verschleiß und Versicherung der Fahrzeuge nebst Fuhrparkverwaltung, und bei den Immobilien, das Baumanagement inkl. Planungs- und Bauphase sowie die Verwaltung größerer gewerblicher Immobilien mit ein. Die klassische Dienstleistung Finanzierungs-Leasing, erweitert mit um Servicekomponenten, gilt als ein Zukunftsträger im [...]

3. Februar 2004, 13:38 Uhr

Dieser Vertragstyp hat sich im Fahrzeug-Leasing neben dem Standard-Vertrag: Teilamortisation entwickelt; er wird zunehmend angeboten. Aufgrund ihrer vielfältigen Erfahrungen sind Leasinggesellschaften in der Lage, den Gebrauchtwagenmarkt zu Überblicken und gängigen KFZ-Typen bei bestimmten Kilometerlaufleistungen entsprechende zukünftige Marktpreise zuzuweisen. Nach Erreichen der vereinbarten Fahrleistung innerhalb eines Zeitrahmens gibt der Leasingnehmer das Fahrzeug zurück. Ist die Kilometergrenze [...]

3. Februar 2004, 13:27 Uhr

Mit der leasingtypischen Übernahmebestätigung signalisiert der Leasingnehmer dem Leasinggeber die vollständige Lieferung des bestellten Objektes und die Installation am vereinbarten Standort. Darüber hinaus wird der ordnungsgemäße und mängelfreie Zustand sowie die Betriebsfähigkeit des Leasingobjektes bestätigt. In der Regel beginnt mit Übernahme des Objektes die Laufzeit des Leasingvertrages und damit die Aufnahme der Leasing-Zahlungen. Außerdem löst [...]

3. Februar 2004, 13:24 Uhr

Der BGH (Bundesgerichtshof) hat den Finanzierungs-Leasingvertrag
- unter Berücksichtigung der leasingvertragstypischen Ausgestaltung als Dauerschuldverhältnis (Dauerschulden) qualifiziert, die in erster Linie nach Mietrecht (§§ BGB 535) zu beurteilen sind (BGH-Urteil vom 09.10.1985).
Der Leasingvertrag sichert in seiner Gestaltung, Durchführung und Handhabung die Position des Leasinggebers als rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentümer, damit die Leasingraten beim Leasingnehmer steuerlich als Betriebsausgaben [...]

3. Februar 2004, 13:22 Uhr

Soll eine Investition über Leasing realisiert werden, so tritt der Leasingnehmer mittels eines Leasingantrages an den Leasinggeber heran. Den Antrag kann der Leasingnehmer beim Hersteller/Händler selbst, sofern es sich um Kooperationen zwischen Hersteller/Händler und Leasinggesellschaft handelt, oder bei einer seiner Wahl entsprechenden Leasinggesellschaft erhalten. Das Antragsformular wird soweit erforderlich vom Leasingnehmer ausgefüllt und ist Voraussetzung [...]

3. Februar 2004, 13:20 Uhr

Die Fungibilität bzw. Drittverwendbarkeit der Leasingobjekte ist erforderlich, um die Wirtschaftsgüter im Falle von Leistungsstörungen, aber auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit, verwerten zu können. Die Drittverwendbarkeit ist mit Grundlage für die Annahme, dass es sich nicht um Spezial-Leasing handelt.

3. Februar 2004, 13:17 Uhr

Leasing nach dem Full-Pay-Out Modell ist gleichzusetzen mit dem Vollamortisations-Leasing .
Beim Full-Pay-Out Modell wird der Kalkulationswert bis auf 0 getilgt, d.h. es gibt keinen Restwert .

1. Februar 2004, 18:47 Uhr